Allgemeine Geschäftsbedingungen der Active Crete Ltd

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Active Crete Ltd ("Veranstalter" oder Active Crete) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Veranstalters zustande. Der Veranstalter bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Reise- und Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail
1.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter ausdrücklich oder schlüssig, z. B. durch Leistung der Anzahlung, die Annahme erklärt.
1.3 Jeder Anmelder haftet für die Vertragsverpflichtungen der in der Anmeldung mit angemeldeten Personen wie für seine eigenen Verpflichtungen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

2.1 Bei Reisen ist nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach abgedrucktem Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert 30 Tage vor Reiseantritt beglichen sein, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht gemäß vereinbarter Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.

3. Leistungen

Die von Active Crete geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der der Reise zugrunde liegenden Ausschreibung und der Reisebestätigung.
4. Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
4.1 Der Veranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden.
4.2 Erhebliche Vertragsänderungen: Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, dann kann der Veranstalter dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss,
(1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.3 Der Veranstalter kann dem Kunden in seinem Angebot zu einer Vertragsänderung nach 4.2 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die der Veranstalter den Kunden zu informieren hat.
4.4 Nach dem Ablauf einer nach 4.2 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.
4.5 Tritt der Kunde nach 4.2 vom Vertrag zurück, ist der Veranstalter zur Rückerstattung des bis dahin vom Kunden gezahlten Reisepreises verpflichtet. Der Veranstalter hat auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten.

5. Rücktritt des Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgeblich. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch, z. B. per E-Mail, zu erklären.
5.2 Im Fall des Rücktritts kann der Veranstalter, eine Entschädigung verlangen. Dazu hat er die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
Für Pauschalreisen in Prozent des Reisepreises:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % (Anzahlung), 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%, 14. bis Abreise oder bei Nichtantritt (No-Show) 90 % des Reisepreises.

6. Umbuchungen / Ersatzpersonen

6.1 Soll auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise, Änderung des Reisetermins vorgenommen werden, wird der Veranstalter ein Bestes tun um die Reise umzubuchen. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 30. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen, sofern überhaupt möglich, nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich.
6.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als 30 Tage vor Reisebeginn zugeht.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl.

7.1 Die Active Crete GmbH kann bis 30 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss. Ferner kann der Veranstalter vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Der Veranstalter hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
7.2 Tritt der Veranstalter nach 7.1 vom Reisevertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Veranstalters, zurückerstattet.

8. Haftung des Reiseveranstalters, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch  grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verant­wortlich ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden in Höhe des zweifachen Reisepreises pro Person und Reise.

9. Datenschutz

Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten personenbe­zogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und ge­nutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
Dieses beinhaltet auch Weitergabe an Vertragspartner und Leistungsträ­ger soweit dies zur ordnungsgemäßen Durch­führung der Reise notwendig ist.
Auf den Teilnehmerlisten, die allen Reisegästen zugesandt werden, veröffentlichen wir: Vor- und Nachname, E-mail Adresse, PLZ und Wohnort ohne Anschrift. Dieser Veröffentlichung kann wi­dersprochen werden.

10. Sonstiges Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisever­trags. Auf den Reisevertrag findet ausnahmslos das griechische Recht Anwendung. Klagen gegen den Veranstalter können am Sitz des Veranstalters eingereicht werden.

11. Versicherung

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 * : https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2015.326.01.0001.01.DEU. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Ihr Reisepreis (einschließlich) Anzahlung ist abgesichert durch die Insolvenzversicherung
bei:
* : Ein Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie hier: https://activecrete.gr/travel-regulations/